AGBH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.2)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -partner
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ zustande.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind (z. B. Kurtaxe). Bei Änderungen werden die Preise entsprechend angepasst.
3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5–3.7 Das Hotel ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie diese bei Bedarf anzupassen.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen.
3.9 Der Kunde ist mit elektronischer Rechnungsübermittlung einverstanden.
4. Rücktritt/Kündigung des Kunden („Stornierung“) / No Show
4.1 Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn ein entsprechendes Recht vereinbart wurde oder gesetzlich besteht.
4.2 Bei vereinbartem kostenfreien Rücktritt ist dieser fristgerecht in Textform auszuüben.
4.3 Andernfalls bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Das Hotel kann pauschal 90 % des Preises berechnen, sofern keine Weitervermietung erfolgt.
5. Rücktritt des Hotels
5.1–5.2 Das Hotel kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten (z. B. bei nicht geleisteter Vorauszahlung).
5.3 Ein außerordentlicher Rücktritt ist insbesondere möglich bei:
- Höherer Gewalt oder nicht zu vertretenden Umständen
- Falschen Angaben bei Buchung
- Gefährdung des Hotelbetriebs oder Ansehens
- Gesetzwidrigem Aufenthaltszweck
- Verstoß gegen Ziffer 1.2
5.4 Ein berechtigter Rücktritt begründet keinen Schadensersatzanspruch.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Zimmer, sofern nicht vereinbart.
6.2 Check-in ab 14:00 Uhr.
6.3 Check-out bis 11:00 Uhr. Danach können Zusatzkosten anfallen:
- Bis 18:00 Uhr: 50 % des Logispreises
- Ab 18:00 Uhr: 90 % des Logispreises
7. Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für Schäden nach gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2 Für eingebrachte Sachen gelten gesetzliche Regelungen; höhere Werte bedürfen gesonderter Vereinbarung.
7.3 Für Fahrzeuge auf dem Parkplatz besteht keine Verwahrungshaftung.
7.4 Zusatzleistungen wie Weckrufe oder Postannahme erfolgen mit Sorgfalt, Haftung nur im gesetzlichen Rahmen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen bedürfen der Textform.
Gerichtsstand ist Eggenfelden, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person ist.
8.3 Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
8.4 Das Hotel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
